Das Erstgespräch
In einem ersten Gespräch, der sog. Psychotherapeutischen Sprechstunde, stellt sich der Patient vor. Das Ziel der Sprechstunde ist es, den Patienten darüber aufzuklären, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt und zu beraten, welche Schritte notwendig bzw. möglich sind. Der Patient erhält je nach Bedarf:
eine orientierende, diagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung
eine Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfes und Empfehlungen über die weitere Behandlung
Hinweise zu weiteren Hilfemöglichkeiten
individuelle Patienteninformation mit schriftlichem, kurzem Befundbericht
Probatorik

Die weiteren 2 bis 4 Termine sind sog. probatorische Sitzungen, deren Kosten von den Krankenversicherungen in jedem Fall (d.h. ohne vorherige Beantragung) übernommen werden. Ist eine Therapie indiziert, wird diese bei der zuständigen Krankenversicherung beantragt. (Um die Beantragung kümmern wir uns!)
Therapieart, -dauer und -frequenz

Innerhalb der Richtlinienpsychotherapie arbeiten wir schwerpunktmäßig mit verhaltenstherapeutischen Strategien und Methoden (Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Reiter „Psychotherapie“ --> "Therapieverfahren").
Nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse beginnt die „eigentliche“ Therapie. Je nachdem, ob eine Kurz- oder eine Langzeittherapie beantragt wurde, umfasst die Therapie 24 bzw. 60 Sitzungen.
In der Regel finden die Therapiesitzungen in wöchentlichem Abstand statt und dauern jeweils 50 Minuten. Nach Absprache und in Abhängigkeit von den Therapiezielen bzw. Behandlungsbausteinen sind auch andere Regelungen möglich (z.B. alle 14 Tage, das Halten von Doppelstunden etc.).
Die Psychotherapien finden überwiegend in Einzelkontakten statt, möglich sind jedoch auch gruppentherapeutische Angebote zu speziellen Problembereichen und die Einbeziehung der Familie oder des Partners. Wir streben auch eine enge Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten an.
Schweigepflicht
Alle Informationen sind absolut vertraulich und unterliegen strengstem Datenschutz. Keine Person (auch nicht ein naher Angehöriger) erhält ohne Ihre Einwilligung Zugang zu Ihren persönlichen Daten. Ihr Therapeut ist anderen gegenüber zu höchster Verschwiegenheit verpflichtet.