Das Erstgespräch
- eine orientierende, diagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung
- eine Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfes und Empfehlungen über die weitere Behandlung
- Hinweise zu weiteren Hilfemöglichkeiten
- individuelle Patienteninformation mit schriftlichem, kurzem Befundbericht
" Wer sich verändern will, findet Wege, wer es nicht will, findet Gründe."
Probatorik
Die weiteren 2 bis 4 Termine sind sog. probatorische Sitzungen, deren Kosten von den Krankenversicherungen in jedem Fall (d.h. ohne vorherige Beantragung) übernommen werden. Ist eine Therapie indiziert, wird diese bei der zuständigen Krankenversicherung beantragt. (Um die Beantragung kümmern wir uns!)
Therapieart, -dauer und -frequenz
Innerhalb der Richtlinienpsychotherapie arbeiten wir schwerpunktmäßig mit verhaltenstherapeutischen Strategien und Methoden (Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Reiter „Psychotherapie“ –> „Therapieverfahren“).
Nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse beginnt die „eigentliche“ Therapie. Je nachdem, ob eine Kurz- oder eine Langzeittherapie beantragt wurde, umfasst die Therapie ungefähr zwischen 12 und 60 Sitzungen.
In der Regel finden die Therapiesitzungen in wöchentlichem Abstand statt und dauern jeweils 50 Minuten. Nach Absprache und in Abhängigkeit von den Therapiezielen bzw. Behandlungsbausteinen sind auch andere Regelungen möglich (z.B. alle 14 Tage, das Halten von Doppelstunden etc.).
Die Psychotherapien finden überwiegend in Einzelkontakten statt, möglich sind jedoch auch gruppentherapeutische Angebote zu speziellen Problembereichen und die Einbeziehung der Familie oder des Partners. Wir streben auch eine enge Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten an.
Schweigepflicht
*Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir zufällig verteilt die weibliche oder männliche Schreibweise, angesprochen sind immer alle Geschlechtsidentitäten!